Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Für Unternehmer und Verkehrsbetriebe

165/2016 EG Kontrollgeräteverordnung

Seit 2. März 2016 ist die wichtigste Neuerung der EG-Kontrollgeräteverordnung in Kraft getreten.
Jedes Verkehrsunternehmen ist verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass alle Fahrer über die Verwendung und Bedienung der genutzten Kontrollgeräte geschult und unterwiesen werden. Der Unternehmer muss regelmäßig Überprüfungen durchführen um sicherzustellen, dass seine Fahrer die Geräte ordnungsgemäß verwenden. Falls nachgewiesen wird, dass keine Schulungen und Unterweisungen durchgeführt wurden, haftet der Unternehmer uneingeschränkt für alle Verstöße der Fahrer. Alle Fahrer, Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß BKrFQG, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.

Weiterbildung heißt:

  • 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre
  • in Einheiten von mindestens 7 Stunden, also 5 x 7 Stunden
  • Der erstmalige Nachweis der 35 Stunden erfolgt 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation

Auf dem Führerschein erfolgt die Schlüsselzahl "95" in Kombination mit dem Gültigkeitsdatum.
Die 35 Stunden Unterricht werden aufgeteilt in 5 Module in denen die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV vermittelt werden.

Module:

Modul 1: ECO-TRAINING

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln.
  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette, Drehmomentkurven und Leistungskurven.
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauches.
  • Optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers.

Modul 2: SOZIALVORSCHRIFTEN UND DIGITALER TACHO

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr.
  • Aufzeichnungspflichten
  • Mitführpflichten bei grenzüberschreitendem Güter-und Personenverkehr.
  • Handhabung des digitalen Tacho (Nachträge usw.)

Modul 3: SICHERHEITSTECHNIK

  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs.
  • Bewusstseinsbildung für Risiken im Straßenverkehr.
  • Verhalten in Notfällen.

Modul 4: SCHADENSPRÄVENTION

  • So funktioniert Schadensprävention
  • Prävention von Fahrzeugschäden
  • Güterschäden - Prophylaxe
  • Image und Kommunikation
  • Umgang mit Stress
  • Personenbeförderung KOM
  • Erweiterungsbereich Temperaturgeführte Transporte
  • Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung.
  • Ernährungsgrundlagen.

 

Modul 5: LADUNGSSICHERUNG

  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften.
  • Kräfteeinwirkung.
  • Berechnung von Nutzlast, Nutzvolumen und Lastverteilungsplan.
  • Feststell-und Verzurrtechniken
  • Verwendung von Zurrgurten und Ketten.

Alle geplanten Termine

InHouse Schulungen sind nur nach entsprechender Abnahme der zur Verfügung stehenden Räume durch die Regierung möglich.

Weitere Informationen unter:
Telefon 0172 7601372 Norbert Kienlein
oder 01520 4430912 Tanja Kienlein

Termine