Führerscheinklassen

PKW

Klasse B

Die Regularien bei Personenkraftfahrzeugen ist etwas überschaubarer, weil es prinzipiell nur zwei Führerscheinklassen gibt, nämlich Klasse B und Klasse BE.

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg , die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt , oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt

Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Begleitetes Fahren 17 Jahre

Beinhaltet die Klassen AM und L

erforderliche Unterlagen:

  • Sehtest und
  • Erste-Hilfe-Kurs

Klasse B197 - Führerschein mit Automatikfahrzeuge

  • Bei der Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug sind mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen erforderlich (diese Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Es muss eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen durchgeführt werden (innerorts/außerorts).
  • Die Fahrschule stellt dir eine entsprechende Bescheinigung aus.

Klasse B96 / BE

Klasse B96

Dies ist eine Erweiterung der Klasse B von 3500 kg auf 4250 kg zulässiger Gesamtmasse inklusive Anhänger.
7 stündige Ausbildung in der Fahrschule.

Klasse BE

Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3500 kg begrenzt.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Begleitetes Fahren 17 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich

erforderliche Unterlagen:

  • Sehtest und
  • Erste-Hilfe-Kurs

 

Klasse B196

Klasse B196

Dies ist eine Erweiterung der Klasse B auf Zweiräder mit maximal 125 ccm und 11 KW.  

Ausbildung: 4 Doppelstunden Theorie und min. 5 Doppelstunden Praxis.

Voraussetzung:

  • Vorbesitz der Klasse B von min. 5 Jahren ununterbrochen
  •  Mindestalter 25 Jahre

 

 

 

Zweirad

Mofa

Prüfbescheinigung

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbel, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 15 Jahre

 

Klasse AM

Kleinkrafträder (Moped, Mokick, Roller) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 15 Jahre

erforderliche Unterlagen:

  • Sehtest und
  • Erste-Hilfe-Kurs

Klasse A1

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.

Beinhaltet die Klasse AM

Voraussetzung:

  • Mindestalter 16 Jahre

erforderliche Unterlagen:

  • Sehtest und
  • Erste-Hilfe-Kurs

Klasse A2

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 35 kW.

Beinhaltet die Klassen AM und A1

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre

erforderliche Unterlagen:

  • Sehtest und
  • Erste-Hilfe-Kurs

Klasse A

Schwere Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Beinhaltet die Klassen AM , A1 und A2

Voraussetzung:

  • Mindestalter 24 Jahre
  • bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 20 Jahre

erforderliche Unterlagen:

  • Sehtest und
  • Erste-Hilfe-Kurs

LKW

Klasse C1

Bei den LKW gibt es mehrere Führerscheinklassen, die sich nach Fahrzeugtyp und Transportlast unterscheiden.

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre

erforderliche Unterlagen:

  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • ärztliches Attest

Der Führerschein muss alle 5 Jahre verlängert werden

Klasse C1E

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen.

Beinhaltet die Klasse BE

Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse C1

erforderliche Unterlagen:

  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • ärztliches Attest

Der Führerschein muss alle 5 Jahre verlängert werden

Klasse C

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 

Beinhaltet die Klasse C1

Voraussetzung

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B

erforderliche Unterlagen:

  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • ärztliches Attest

Der Führerschein muss alle 5 Jahre verlängert werden

Klasse CE

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Beinhaltet die Klassen C1E, BE, T

Voraussetzung

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse C 

erforderliche Unterlagen:

  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • ärztliches Attest

Der Führerschein muss alle 5 Jahre verlängert werden

Sonderklassen

Klasse L

In Deutschland gibt es die Sonderklassen L und T. Diese Führerscheinklassen sind für die Verwendung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen notwendig. Darunter versteht der Gesetzgeber alle Geräte, die auf einem Bauernhof oder in Waldgebieten eingesetzt werden, also Traktoren, Schlepper, Mähdrescher und dergleichen inklusive ihrer Anhänger zum Umgraben, Düngen, Sägen und Mähen.

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
40 km/h. Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen usw.

Nur Theorieprüfung

Voraussetzung:

  • Mindestalter 16 Jahre

erforderliche Unterlagen:

  • Sehtest und
  • Erste-Hilfe-Kurs

Klasse T

Die Führerscheinklasse T ist dagegen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (auch mit Anhänger) und für selbstfahrende Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h zulässig. Sowohl die Führerscheine der Klasse L als auch T können ab 16 Jahren gemacht werden und sind unbefristet gültig.

Beinhaltet die Klassen AM und L

Voraussetzung:

  • Mindestalter 16 Jahre bei bbH 40 km/h
  • 18 Jahre bei bbH 60 km/h

erforderliche Unterlagen:

  • Sehtest und
  • Erste-Hilfe-Kurs

Geschult wird auf den eigenen Fahrzeugen der Teilnehmer

LADEKRANAUSBILLDUNG & STAPLERSCHEINE

Für das Führen und Bedienen eines Flurförderzeuges ( Gabelstapler ) und/oder eines Ladekranes, benötigt man eine spezielle Ausbildung , die mit einer Prüfung abschließt. Wer solche Fahrzeuge bedient , übernimmt eine hohe Verantwortung für Gesundheit und Leben Anderer , für sich selbst und für das Transportgut. Diese Ausbildungen bieten wir an als In-House Schulungen in Ihrer Firma. Mindestteilnehmerzahl ist 6 Personen. Sowie die Durchführungen der jährlichen Unterweisung.

Stapler

2-tägige Ausbildung

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre 
  • gute körperliche und geistige Verfassung

Theoretischer Teil:

  • rechtliche Vorschriften
  • Vorschriften der BG
  • Pflichten des Fahrers und des Unternehmers
  • technische Vorschriften
  • Sicherheitszeichen und Betriebstechnik

Praktischer Teil:

  • Einweisung am Gabelstapler
  • Fahrtechnische Kontrollen
  • Grundfahrübungen
  • Fahrtechnische Übungen nach Vorschrift

abschließende Prüfung in Theorie und Praxis

Ladekran

2-tägige Ausbildung

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre 
  • gute körperliche und geistige Verfassung

Theoretischer Teil:

  • rechtliche Vorschriften
  • Vorschriften der BG
    • Grundlagen Krantechnik
    • Aufgaben und Pflichten des Kranführers

Praktischer Teil:

  • Anschlag und Lastaufnahmevorrichtungen

abschließende Prüfung in Theorie und Praxis